Shipping policy
Lieferzeit, Teillieferungen
1. a) Ein von der LAMBRECHT meteo GmbH in der Auftragsbestätigung genannter verbindlicher Liefertermin gilt nicht als Fixtermin; er macht eine Inverzugsetzung und die Einräumung einer angemessenen Nachfrist durch den Kunden nicht entbehrlich. Der Liefertermin versteht sich als Tag der Absendung, nicht des Zugangs beim Kunden.
b) Sind zur Ausführung der Bestellung Konstruktionszeichnungen, Modelle, Muster oder dergleichen des Kunden notwendig, beginnt die angemessene Produktionsfrist erst mit deren vollständigem Zugang bei der LAMBRECHT meteo GmbH zu laufen. Ein in der Auftragsbestätigung genannter Liefertermin verschiebt sich entsprechend. Bei vereinbarten Abruflieferungen beginnt die angemessene Produktionsfrist mit dem Zeitpunkt des Abrufs zu laufen.
c) Die LAMBRECHT meteo GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt.
2. a) Bei unverschuldeter Betriebsstörung jeglicher Art, die eine Herstellung des Produkts oder dessen Versand verzögert, wird die vertraglich vereinbarte Lieferfrist um die Dauer des Hindernisses gehemmt. Dasselbe gilt bei unverschuldeter Störung in der Belieferung der LAMBRECHT meteo GmbH mit Vormaterialien eines Zulieferers.
b) Bei länger währender unverschuldeter Fristüberschreitung und nachweislichem Interessewegfall des Kunden ist der Kunde unter Ausschluss anderweitiger Rechte zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Für Produkte, die kundenspezifisch produziert wurden, hat der Kunde den Aufwand des bis dahin erreichten Produktionsstandes zu tragen, soweit der LAMBRECHT meteo GmbH nicht nachweisbar eine anderweitige Verwertung des Produkts möglich ist.
3. Hat die LAMBRECHT meteo GmbH einen Lieferverzug zu vertreten, wird der Ersatz des Verzögerungsschadens auf den Rechnungswert (Nettopreis) des verkauften Produkts als Höchstbetrag begrenzt, sofern die Verzögerung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit eines Mitarbeiters beruht.
Transportrisiken
1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung des Produkts geht mit Verlassen des Göttinger Betriebes der LAMBRECHT meteo GmbH auf den Kunden über, auch wenn die LAMBRECHT meteo GmbH den Transport selbst vornimmt oder durch von ihr beauftragte Frachtführer durchführen lässt.
2. Für Lieferungen mit einem Warenwert über 100 Euro wird stets eine Transportversicherung auf Kosten des Kunden abgeschlossen, sofern der Kunde keine gegenteilige Weisung erteilt. Beträgt der Warenwert bis 100 Euro, erfolgt eine Transportversicherung nur auf Wunsch des Kunden, der dann die Versicherungskosten zu tragen hat.