Widerrufsrecht
Eingangskontrolle, Abnahme, Rügelasten
1. Sofern eine Abnahme erforderlich ist, darf der Kunde die Abnahme nicht wegen nicht wesentlicher Mängel verweigern.
2. Der Kunde hat ungeachtet der Ausgangskontrolle der LAMBRECHT meteo GmbH die gelieferten Produkte unverzüglich in handelsüblichem Umfang auf etwaige Sach- und, soweit schon möglich, auf Funktionsmängel hin zu untersuchen. Erkennbare Sach- und Funktionsmängel sind unverzüglich nach Eintreffen der Lieferung schriftlich und vorab in elektronischer Form zu rügen. Dasselbe gilt für verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung des Sachmangels oder der Funktionsstörung. Als Sachmängel gelten auch Mengen-, Dimensions- und Artabweichungen (§ 378 HGB - Aliudlieferung). Unterlässt der Kunde die gebotene formgerechte Rüge, verliert er das Recht, Ansprüche wegen Leistungsstörung geltend zu machen.
3. Auf Verlangen der LAMBRECHT meteo GmbH hat der Kunde Beauftragten der LAMBRECHT meteo GmbH die Untersuchung der gerügten Produkte zu gestatten. Die Untersuchung hat gegebenenfalls unter Einsatzbedingungen zu erfolgen. Der Kunde darf Veränderungen (Bearbeitung, Reparatur) an den gerügten Produkten, deren Einbau in zusammengesetzte Produkte oder eine sonstige betriebliche Verwendung nicht vornehmen, solange die LAMBRECHT meteo GmbH nicht entschieden hat, ob die Rüge als berechtigt anzuerkennen oder abzulehnen ist. Verstößt der Kunde schuldhaft gegen diese Verpflichtungen, verliert er jegliche Ansprüche wegen angeblicher Leistungsstörung, die auf den behaupteten Sach- oder Funktionsmangel gestützt wird.
Leistungsstörungen wegen Sach- oder Funktionsmängeln
1. Ist ein Sach- oder Funktionsmangel erwiesen, ist die LAMBRECHT meteo GmbH berechtigt, die Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung oder Nachbesserung) zu wählen. Zur Geltendmachung weitergehender Ansprüche sowie zur Selbstbeseitigung ist der Kunde erst nach Fehlschlagen der Nacherfüllungsbemühungen berechtigt.
2. Erfüllungsort aller Nacherfüllungsansprüche ist das Werk der LAMBRECHT meteo GmbH in Göttingen. Der Kunde hat das defekte Produkt mit eigenem Personal und auf eigene Kosten zu demontieren und sachgerecht verpackt zum Werk der LAMBRECHT meteo GmbH in Göttingen zu transportieren; für Schäden infolge unsachgemäßer Verpackung haftet der Kunde. Der Kunde hat das instand gesetzte Produkt oder ein ersatzweise geliefertes Produkt mit eigenem Personal und auf eigene Kosten wieder zu montieren.
3. Die LAMBRECHT meteo GmbH ist berechtigt, etwaige Nacherfüllungsansprüche, die nach Eintritt der technischen Änderung eines Serienprodukts geltend gemacht werden, unter Aufrechterhaltung des Vertrages durch Lieferung eines kompatiblen Ersatzprodukts zu erfüllen.
4. Kann der Kunde gesetzliche Schadensersatzansprüche wegen eines Sach- oder Funktionsmangels erheben, haftet die LAMBRECHT meteo GmbH für dem Liefergegenstand nicht selbst anhaftende Folgeschäden nur bis höchstens zum Rechnungswert des gerügten Produkts. Unberührt bleibt eine Haftung, soweit zwingende Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes oder unabdingbare Vorschriften der allgemeinen deliktischen Produzentenhaftung eingreifen.
5. Die LAMBRECHT meteo GmbH hat nicht für Sach- und Funktionsmängel einzustehen, die durch sachwidrige Verwendung, fehlerhafte Montage, unsachgemäße Inbetriebnahme, natürlichen Verschleiß, übermäßige bzw. unsachgemäße Beanspruchung, unsachgemäße Lagerung, Einsatz ungeeigneter Betriebsmittel/Werkzeuge oder andere von der LAMBRECHT meteo GmbH unvorhersehbare oder unbeeinflussbare Umstände in der Betriebssphäre des Kunden verursacht worden sind.
6. a) Mangels abweichend vereinbarter Fristen verjähren Ansprüche und Rechte wegen Leistungsstörungen in Bezug auf Sach- und Funktionsmängel 12 Monate ab dem Tag des Versands der Ware. Gleichgestellt ist das Melden der Versandbereitschaft, sofern der Versand eine Mitwirkung des Kunden voraussetzt.
b) Das Recht zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag wegen eines Sach- oder Funktionsmangels wird in gleicher Weise wie vorstehend unter Buchstabe a) geregelt zeitlich begrenzt.
c) Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten sowie für Produkthaftungsansprüche wegen Personenschäden gelten die gesetzlichen Fristen.
7. Ersetzte Teile werden Eigentum der LAMBRECHT meteo GmbH.